Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Wenn Sie als Verbraucher einen Vertrag im Fernabsatz schließen und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage. Die Frist beginnt bei Dienstleistungen grundsätzlich mit dem Vertragsschluss, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausübung des Widerrufs
Für einen Widerruf genügt eine eindeutige Erklärung, aus der hervorgeht, dass Sie den Vertrag widerrufen möchten. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Erklärung kann an Fund Carsten Gerhard, Anschrift: 68549, Ilvesheim, gerichtet werden. Kontakt: +49 176 24981360, [email protected].
Beispiel für eine eindeutige Erklärung:
Hiermit widerrufe ich den von mir
geschlossenen Vertrag über die vereinbarte Bewertungs- oder Prüfleistung. Bitte bestätigen Sie den Eingang
des Widerrufs.
Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Frist
Wenn Sie ausdrücklich wünschen, dass eine kostenpflichtige Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, kann dies Auswirkungen auf das Widerrufsrecht und auf einen möglichen Wertersatz haben. Die gesetzlichen Voraussetzungen werden vor einem vorzeitigen Leistungsbeginn gesondert berücksichtigt.
Bei vollständig erbrachten kostenpflichtigen Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt haben, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt haben, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Rückerstattung
Besteht ein wirksamer Widerruf und wurden Zahlungen geleistet, werden rückzahlbare Beträge nach den gesetzlichen Vorgaben erstattet. Wurde auf ausdrücklichen Wunsch bereits mit der Leistung begonnen, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein angemessener Betrag für den bis zum Widerruf erbrachten Teil der Leistung zu zahlen sein.
Stornierung außerhalb des gesetzlichen Widerrufs
Für Terminverschiebungen oder Stornierungen außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts gelten die individuell vereinbarten Bedingungen. Etwaige Kosten werden nur berücksichtigt, wenn sie vorab vereinbart wurden oder gesetzlich vorgesehen sind.
Keine Rückerstattung aufgrund eines erwarteten Ergebnisses
Eine fachliche Einordnung kann von einer anfänglichen Vermutung des Auftraggebers abweichen. Dass ein Gegenstand nicht als selten, besonders alt oder hochpreisig eingeordnet wird, stellt für sich allein keinen Mangel der vereinbarten Prüfleistung dar, sofern die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
Stand: 23.09.2026