Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 17. August 2026
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Fahrzeugdetailing-, Aufbereitungs-, Pflege- und Schutzleistungen von Professional Car Detailing, 54293, Trier, vertreten durch Felix Wagner. Telefon: +4915156888569. E-Mail: [email protected]. USt-IdNr.: DE 359308729.
Die Website dient der Information über Leistungen und der Kontaktaufnahme. Eine über das Beratungsformular abgesendete Anfrage ist noch keine verbindliche Bestellung. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Leistungsumfang, Fahrzeug, Preis, Termin und gegebenenfalls besondere Material- oder Zustandsmerkmale abgestimmt wurden und ein entsprechendes Angebot angenommen oder der Auftrag anderweitig verbindlich bestätigt wurde.
2. Leistungsumfang und Fahrzeugzustand
Art und Umfang der Arbeiten richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Maßgeblich sind insbesondere Fahrzeuggröße, Lack- und Materialzustand, vorhandene Beschichtungen oder Folierungen, Nachlackierungen, Verschmutzungsgrad sowie das gewünschte Ergebnis. Angaben auf der Website beschreiben typische Leistungsbestandteile und ersetzen keine konkrete Fahrzeugbegutachtung.
Bei Lackkorrekturen, Folierungen und intensiven Reinigungen können sich während der Arbeit zuvor verdeckte Schäden, Reparaturen, Materialermüdungen oder empfindliche Stellen zeigen. Soweit dies den vereinbarten Umfang wesentlich verändert, wird die weitere Vorgehensweise mit dem Auftraggeber abgestimmt, bevor zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten ausgeführt werden.
3. Preise und Kosteneinschätzung
Auf der Website genannte Preise sind Orientierungspreise für typische Ausgangszustände. Der konkrete Preis wird anhand des vereinbarten Leistungsumfangs festgelegt. Zusätzlicher Aufwand, der bei Vertragsschluss nicht erkennbar war, wird nur dann gesondert berechnet, wenn hierfür eine Vereinbarung getroffen oder der zusätzliche Aufwand vom Auftraggeber freigegeben wurde.
Alle Preisangaben für Verbraucher verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit ergeben sich aus dem konkreten Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.
4. Terminvereinbarung und Mitwirkung
Vereinbarte Termine setzen voraus, dass das Fahrzeug zum abgestimmten Zeitpunkt zugänglich und in einem Zustand übergeben wird, der die vereinbarten Arbeiten ermöglicht. Persönliche Gegenstände, Wertgegenstände und lose Einbauten sollten vor einer Innenraumaufbereitung entfernt werden, sofern sie die Bearbeitung beeinträchtigen könnten.
Der Auftraggeber soll bekannte Nachlackierungen, Vorschäden, empfindliche Sondermaterialien, nachgerüstete Folien, instabile Beschichtungen oder technische Besonderheiten mitteilen, soweit diese für die Behandlung relevant sein können. Diese Informationen helfen, Werkzeuge, Chemie und Bearbeitungsintensität materialgerecht auszuwählen.
5. Lackkorrektur und materialbedingte Grenzen
Eine Lackkorrektur zielt darauf, optisch störende Defekte kontrolliert zu reduzieren. Nicht jeder Kratzer kann ohne unverhältnismäßigen Materialabtrag vollständig entfernt werden. Tiefe Beschädigungen, Steinschläge, Risse, Korrosion, durchgeschliffene Stellen, strukturelle Lackfehler oder Schäden unterhalb der bearbeitbaren Deckschicht können eine Reparatur außerhalb des Detailing-Umfangs erfordern.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Eingriffstiefe zu begrenzen, wenn eine weitere Bearbeitung aus fachlicher Sicht das Risiko einer Materialschädigung unangemessen erhöhen würde. Das Ziel einer hochwertigen Aufbereitung ist ein möglichst harmonisches Gesamtbild bei verantwortungsvollem Umgang mit der vorhandenen Substanz.
6. Keramische Schutzsysteme und Pflege
Keramische Beschichtungen verändern Oberflächeneigenschaften und können Reinigung sowie Widerstandsfähigkeit gegenüber typischen chemischen Belastungen verbessern. Sie verhindern jedoch keine mechanischen Schäden wie tiefe Kratzer, Steinschlag oder Beschädigungen durch ungeeignete Waschmethoden. Angaben zu typischen Standzeiten setzen eine angemessene Nutzung und Pflege voraus.
Der Auftraggeber erhält Hinweise zur Nachpflege und zu gegebenenfalls erforderlichen Aushärtezeiten. Werden frisch behandelte Flächen vor Abschluss der Aushärtung gewaschen, aggressiven Chemikalien ausgesetzt oder anderweitig entgegen den Pflegehinweisen belastet, kann dies die Eigenschaften der Beschichtung beeinträchtigen.
7. PPF- und Folienarbeiten
Lackschutzfolien sind als mechanische Schutzschicht konzipiert. Ihre Verarbeitung ist von Geometrie, Lackzustand, Reparaturhistorie und Oberflächenstabilität abhängig. Bei erkennbar nachlackierten oder instabilen Bereichen kann eine Folierung abgelehnt oder nur nach gesonderter Abstimmung durchgeführt werden.
Folien können alters- und nutzungsbedingt sichtbare Veränderungen, Kantenverschmutzung oder Beschädigungen entwickeln. Solche Erscheinungen sind von einem Material- oder Verarbeitungsmangel zu unterscheiden. Pflege- und Kontrollhinweise sind zu beachten, damit Kanten, Übergänge und Oberflächen möglichst lange in ordnungsgemäßem Zustand bleiben.
8. Abnahme und Beanstandungen
Nach Abschluss der Arbeiten soll das Fahrzeug gemeinsam oder zeitnah geprüft werden. Offensichtliche Beanstandungen sollten möglichst bei Übergabe mitgeteilt werden, damit sie unmittelbar beurteilt werden können. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers werden dadurch nicht eingeschränkt.
Bei einer berechtigten Beanstandung erhält der Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Prüfung und, soweit möglich und angemessen, zur Nacherfüllung. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
9. Haftung
Professional Car Detailing haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für bereits vorhandene Vorschäden, verborgene Materialmängel oder Schäden, die auf unzutreffende oder unterlassene Angaben zu relevanten Vorschäden zurückzuführen sind, besteht keine weitergehende Haftung, soweit der Schaden nicht durch eine Pflichtverletzung des Auftragnehmers verursacht wurde. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
10. Höhere Gewalt und nicht beeinflussbare Umstände
Kann eine Leistung wegen Ereignissen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegen, vorübergehend nicht oder nur verspätet erbracht werden, wird der Auftraggeber so früh wie möglich informiert. Dazu können insbesondere erhebliche technische Ausfälle, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände gehören.
Die Parteien stimmen in einem solchen Fall einen Ersatztermin oder eine andere angemessene Lösung ab. Gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungsrechte bleiben unberührt.
11. Verbraucherrechte und Streitbeilegung
Soweit dem Auftraggeber als Verbraucher gesetzliche Widerrufsrechte zustehen, werden die hierfür erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit dem konkreten Vertrag erteilt. Ob ein Widerrufsrecht besteht oder vorzeitig erlischt, hängt insbesondere davon ab, wie und wo der Vertrag geschlossen wird und ob mit der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf einer Widerrufsfrist begonnen wird.
Wir sind bestrebt, Unstimmigkeiten unmittelbar mit dem Auftraggeber zu klären. Gesetzliche Möglichkeiten zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitbeilegung bleiben unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann ein gesetzlich zulässiger Gerichtsstand vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Änderungen dieser AGB werden mit einer neuen Fassung und einem aktualisierten Datum veröffentlicht; für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern nichts anderes wirksam vereinbart wird.
